Handy Knigge - richtiger Umgang mit dem Mobiltelefon
Gesetzliche Tabuzonen
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- Krankenhäuser: löst Störungen bei medizinischen Geräten aus.
- Passagierflugzeuge: führt zu Irritationen der Bordinstrumente.
- Tankstellen: Funkenflug und damit Explosionsgefahr möglich beim Herunterfallen des Handys.
- am Steuer des PKWs: Seit 01.04.04 ist telefonieren während der Fahrt nur über eine Fernsprechanlage erlaubt. Es drohen 40 € Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
- Das Handy im Theater, Kino, beim Gottesdienst ausschalten. Kein Gespräch annehmen – auch geflüsterte Unterhaltung stört die anwesenden Personen.
- Das Klingeln eines Handys stört bei Besprechungen, Kongressen, Seminaren und Vorträgen.
- Das Mobiltelefon auf lautlos stellen, bzw. den Vibrationsalarm aktivieren.
- Beim Geschäftessen ein wichtiges Gespräch ankündigen. Evtl. Vibrationsalarm einschalten und bei Anruf sofort den Raum verlassen.
- Im Restaurant das Mobiltelefon auf „lautlos“ stellen und Vibrationsalarm aktivieren.
- Das Handy nicht auf den Tisch legen.
- Zum Telefonieren den Tisch verlassen und vor der Tür, bzw. im besucherarmen Bereich des Restaurants telefonieren.
- Beim Telefonieren in der Öffentlichkeit möglichst leise sprechen.
- Klingelt das Handy während eines Gespräches entschuldigt man sich und schaltet das Mobiltelefon aus.
- In lärmender Umgebung ist kein lautes Schreien erforderlich.
- Ihre Stimme wird durch das Mikrofon im Handy in normaler Lautstärke übermittelt.
- Im Büro nach vorheriger Absprache nur kurze Privatgespräche führen.
- Im Geschäftsleben Telefonate außerhalb der üblichen Arbeitszeit vermeiden.
- Der Anruf sollte nach fünf Mal Läuten auf die Sprachbox umgeleitet werden.
- Keine schrillen und provokanten Klingeltöne in der Öffentlichkeit ausprobieren.
- Die Tastentöne auf nicht hörbar einstellen.
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